AEB
Allgemeine-Einstell-Bedingungen
Allgemeine-Einstell-Bedingungen
Pro entgeltlich parkendem Fahrzeug werden bis zu 5 Personen per Shuttle kostenlos zum Flughafen Stuttgart gefahren und ebenso kostenlos wieder abgeholt. Ein Anspruch auf diesen Shuttle besteht nur, wenn der Zeitpunkt des Transfers mindestens 12 Std. vorher angemeldet und bestätigt wurde. Dies kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn sich der Park & Fly Kunde an die in unserer Homepage beschriebenen Abläufe „Wie funktioniert´s„ hält.
In der Regel und nach Möglichkeit erfolgt die Beförderung zum Abflugterminal im Abstand von maximal 25 Minuten nach Eintreffen im Parkhaus. Die Fahrzeit zum Flughafen beträgt ca. 8 Minuten.
Es wird empfohlen, Mitreisende bereits vorab zum Einchecken am Flughafen abzusetzen. Die Rückführung zur Parkgarage erfolgt zeitnah nach dem Anruf bei unserem Shuttleservice. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rückführung in Einzelfällen auch im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgen und hierdurch eine verzögerte Rückführzeit eintreten kann.
Stark alkoholisierte oder randalierende Personen, sowie Personen mit auffälligem Verhalten werden von der Gesellschaft aus Sicherheitsgründen nicht befördert.
Der Vertrag tritt mit Einfahrt auf den Stellplatz in Kraft.
Die Buchungen können bis 24 Std. vor Buchungsbeginn jederzeit kostenlos per E-Mail Storniert werden. Sollte die Stornierung danach erfolgen werden die Buchungen vollständig berechnet.
In einzelnen Fällen kann es durch Flugausfällen, Stornierungen, Umbuchungen, Krankheit zu einer Überbelegung der Kategorien kommen, deshalb kann es zum Teil nicht vermieden werden den Fahrzeugschlüssel einzubehalten. Diese werden dann Im Tresor verwahrt.
Die von der Gesellschaft veröffentlichten Preise sind freibleibend und werden erst nach Einfahrt ins Parkhaus rechtsbindend.
Die von Park & Fly Stuttgart GmbH erbrachte Leistung ist am Tag der Rückkehr vollständig zu begleichen.
Die Park & Fly Stuttgart GmbH oder deren Beauftragten ( Shuttle Service ) haftet in keinem Fall für eine eventuell verspätete Ankunftszeit am Abflugterminal, in dem Sinne, dass der Flug nicht mehr wahrgenommen werden kann.
Die Höchsteinstelldauer beträgt 8 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist die Park & Fly Stuttgart GmbH berechtigt, das KFZ auf Kosten des Kunden zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Kunden erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht der Park & Fly Stuttgart GmbH bis zur Entfernung des KFZ ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.
Die Park & Fly Stuttgart GmbH haftet für alle Schäden, die von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung der Park & Fly Stuttgart GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen ihrer Angestellten oder Beauftragten. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen. Die Park & Fly Stuttgart GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden oder Nutzer des Parkhauses oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der Park & Fly Stuttgart GmbH oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkierungsanlage.
Der Park & Fly Stuttgart GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Park & Fly Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten KFZ des Kunden zu. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich der Forderung der Park & Fly Stuttgart GmbH in Verzug, kann die Park & Fly Stuttgart GmbH die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.
Der Kunde hat die Verkehrsregeln nach der Straßenverkehrsordnung, die auch im Parkhaus gelten, und die Anweisungen des Garagenpersonals zu befolgen. Die Geschwindigkeit darf Schritttempo nicht überschreiten.
Die Fahrzeuge sind innerhalb der markierten Stellflächen abzustellen.
Polizeilich und nach diesem Vertrag verboten ist das Rauchen und die Benutzung von Feuer oder offenem Licht innerhalb der Parkgarage, das Lagern von irgendwelchen Materialien, insbesondere das Lagern von gefüllten oder leeren Kraftstoffbehältern, das Ausprobieren von Motoren oder das Reinigen mit brennbaren Flüssigkeiten. Reparaturen oder Wagenwaschen ist nicht gestattet. Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung dürfen das Parkhaus nicht befahren.
Die Park & Fly Stuttgart GmbH ist berechtigt, das KFZ im Falle einer dringenden Gefahr aus dem Parkhaus zu entfernen. Ferner kann sie es auf Kosten des Kundes versetzen lassen, wenn er dies behindernd oder verkehrswidrig abgestellt hat.